Allgemeine Geschäftsbedingungen der Codigo Universo Invest Holding S.A. (CUPA)

Geltungsbereich Partnerschaft Vertrieb / Marketing

Cupa Agbs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Codigo Universo Invest Holding S.A. CIF ES A 57720971
und
Kultur-Partner der Codigo Universo Invest Holding S.A.

Präambel

Der Vorstand des LP1 ist Gründer der gemeinnützigen Fundacion Liedtke in Port d‘Andratx, Calle Olivera 35 unter G57012460 eingetragen im Register für Fundacionen / Balearen sowie Entwickler des gemeinnützigen Vertriebssystems World Peace Community (nachstehend WPC genannt) einem humanitären und prinzipiell für alle Menschen und Firmen zugänglichem Friedens-, Kunst-, Forschungs- und Vertriebsnetzwerk. Die Kunst-, Forschungs- und Wirtschaftspartner haben es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinschaftlich ein kreativitätsförderndes Informationsnetzwerk für Kunst-, Wissenschafts- und Gesellschaftsinformationen (das WPC System) aufzubauen, das über die Codigo Universo Formel, die art open Kunstausstellungen und das geplante Gesundheits-Internet Portalwww.aimeim.info Informationen graphisch und optisch so aufzubereiten, dass sie allen Bevölkerungsgruppen, zur Gesundheitsförderung und Zellverjüngung, kostenlos zugänglich werden sowie zu einer positiven Entwicklung der Gesellschaft durch das Friedensprojekt Globalpeace Campus beitragen.

Um die Finanzierung der Projekte, im Rahmen des WPC System, Globalpeace, die Forschung für Zellverjüngung (aimeim) und Gesundheitsverbesserung (Gen Clean) zu realisieren hat der LP1, im Vorfeld (unter Vertragsgegenstand / Vertragsprodukte) nachfolgende Vertragsprodukte und Konzepte entwickelt oder entwickeln lassen, die der LP2 vertreiben will und aus deren Vertriebs-Gewinnen die primär gemeinnützigen Projekte und die Forschungen mitfinanziert und / oder umgesetzt werden sollen. Der LP1 betreibt selbst Forschungen und lässt Forschungsergebnisse für entsprechende serienreife Produkte aufbereiten. Dieses kreativitätsfördernde Produkt- und Dienstleistungsprogramm soll über den LP2 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und durch Lizenzpartner (LP2) und über CUP Agenturen (CUPA = Codigo Universo Partner Agentur) vertrieben werden.

Der LP1 ist für die Vertragsunternehmen sowie für die Codigo Universo Vertragspartner und Unternehmen die Vertriebs- und Logistik -Agentur mit den Abrechnungen von Provisionen für diese Gesellschaften mit dem LP2.

Die Funktionsweise der WPC Vertriebssystem ist vom Grundsatz her dem Prinzip des neuronalen Netzwerks des menschlichen Gehirns nachempfunden worden, so dass es sich ebenfalls natürlich und evolutionär kreativ weiter entwickeln kann. Es soll durch die Grundlage des ethischen Wissenstransports negative Strukturentwicklungen im Vertrieb verhindern, die ausschließlich auf finanzielle Ziele ausgerichtet sind. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist die allgemeine Förderung des Kunstverständnisses, der Kreativitätsentwicklung in der Bevölkerung sowie die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechts-Charta der UN und der EU, um zu einer neuen geistigen und materiellen Welt mit Frieden, Wohlstand und Freiheit für alle Menschen beizutragen.

Produkte / Gegenstand

Mit der Akzeptanz und der Aufnahme als Kultur-Partner erhält der LP2 vom LP1 eine einfache, nicht exklusive, geografisch auf seine Heimat Region, aber global nicht begrenzte, Vertriebslizenz zum Vertrieb von folgenden Produkte und Konzepte.

Die Produkte und Konzepte:

  1. Verkauf von Kunstwerken mit Gratis-Aktien für das Start-Up (Venture-Capital) Unternehmen aimeim PLC / Dublin zur Finanzierung der Forschung über Zellverjüngung und die Programmierung des Internetportals www.aimeim.info
  2. Verkauf von Kunstwerken mit Gratis-Aktien für das Venture-Capital Unternehmen Codigo Universo Holding Invest S.A, Globalpeace Mallorca und Liedtke Museum in Port d‘Andratx (CIF A 57720971).
  3. Verkauf von Immobiien und Kunst verbunden mit Gratis-Aktien für das Start-Up Venture-Capital Unternehmen Globalpeace Campus INC / P 15000047683 Florida USA / zur Finanzierung von Globalpeace Campus Centern.

Die Vertrags-Konzepte und -Produkte 1-3 und die Bücher zu den Themen der Vertragsprodukte werden ab 2017 in den Sprachen englisch (EN) und spanisch (ES) und deutsch (DE) im Laufe des Jahres 2017 als PDF oder Online E–Book erscheinen-

Die Produkte können vom LP1 mit einer Vorankündigung von vier Wochen erweitert oder reduziert werden.

Die Produkte 1-3 zum Vertrag sind vom LP1 aufbereitet und als elektronische Versionen (PDF) zum Vertrieb für das laufende Jahr 2017 zur Veröffentlichung vorbereitet.

Alle Vertriebsstrategien und Konzepte ergeben sich aus den Vertriebsunterlagen, die der LP2 vor Vertragsunterschrift erhalten und gelesen hat.

Produkte und Ergänzungen

Ergänzungen und Änderungen der Produkte und Preislisten, die für das Vertragsgebiet in Zukunft möglich oder nötig sind, werden nach dem jeweiligen Erscheinen oder ihrer Entwicklung neu vorgestellt und erweitert, aktualisiert und / oder geändert.

Elektronische Self-Puplishing Plattformen

Der LP2 hat die Möglichkeit für die elektronischen Self-Pulishing und online Shops-Plattformen, in denen die Vertragsprodukte Bücher, Kataloge und Kunstwerke und Seminare bisher noch nicht Verkauft werden, dass diese von ihm als Vertriebspartner gewonnen werden so das sie für seine Abrechnung vom LP1 und im Namen und nach den Verkaufsbedingungen des LP1 auf diese Online-Plattformen eingestellt werden. Gleiches gilt für Wiederverkäufer. Für die Abrechnung von Provisionen aus Verkäufen von Wiederverkäufern die der LP2 zum Verkauf der Vertragsprodukte gewonnen hat (Online Shops, Galerien, Medien, Makler, Immobilien-Anlageverkäufer u.s.w.) werden dem LP2 die von den Kunden abgerechneten und bezahlten Netto-Erträge nach Abzug der Verkaufsprovisionen der Wiederverkäufer nach dem vorliegenden Vertrag und Evolutionsplan ohne Abzug gutgeschrieben.

Jede Sprachversion der Bücher sowie die der elektronische und Printausgabe erhalten eine eigene ISBN. Der LP1 beantragt die ISBN für alle Verlagsprodukte und teilt sie den Büchern zu. Die im Anhang I aufgeführten Preise der Vertragsprodukte sind Mindestpreise (siehe gültige Preisliste im Anhang I, der Vertragsbestandteil ist) und dürfen auf (auch auf Versteigerungs-) Plattformen als Anfangsangebot nicht unterschritten werden. Alle elektronischen Bücher und Kataloge werden vom LP1 im ersten Schritt als PDF Format vorbereitet. Alle Vertragsprodukte werden im Namen des LP1 oder seiner Vertriebs- und Vertragspartner an die Kunden fakturiert.

Der LP2 hat in seinem Vertragsgebiet durch PR-Aktionen in entsprechenden Medien das Interesse an allen Vertrags-Produkte zu wecken und zu fördern. Für andere Vertriebspartner wie z. B. Immobilienmakler /Börsenhändler / Galeristen-Kunsthändler / Internetshops / Buchhändler gelten die jeweils aktuellen von der Codigo Universo Holding Invest S.A. branchenspezifisch vorgegebenen Verkaufspreise, Lieferkonditionen und Einkaufspreise für Vertriebe, Verkäufer und Wiederverkäufer.

Der LP2 kann Personen, Firmen, Internet-Shops- und Plattformen etc. als weitere Ethik-Berater oder CUPA in den verschiedensten Bereichen vorschlagen, die dann nach Prüfung und schriftlicher Zustimmung der Codigo Universo Holding Invest S.A. aufgenommen und den Umsätzen des Vorschlagenden nach dem Evolutionsplan dieses Vertrages zugerechnet werden.

Einkommen- und Evolutionsplan

CU Ethik-Berater - C4
7,5 % Umsatzanteil
Historischer Umsatz kumuliert 4 Mio. €
CU Ethik-Berater - C3
7,0 % Umsatzanteil
Historischer Umsatz kumuliert 2 Mio. €
CU Ethik-Berater - C2
6,5 % Umsatzanteil
Historischer Umsatz kumuliert 1 Mio. €
CU Ethik-Berater - C1
6 % Umsatzanteil
Historischer Umsatz kumuliert 0,5 Mio. €
Culture Spiral Manager - M4
7,5% auf Eigenumsatz und 1 % aus Spiralen
Historischer Spiral-Umsatz kumuliert 4 Mio. € + 1 Mio. € im letzten Quartal
Culture Spiral Manager - M3
7% auf Eigenumsatz und 0,75 % aus Spiralen
Historischer Spiral-Umsatz kumuliert 2 Mio. € + 0,5 Mio. € im letzten Quartal
Culture Spiral Manager - M2
6,5 % auf Eigenumsatz Und 0,5, % aus Spiralen
Historischer Spiral-Umsatz kumuliert 1 Mio. € + 0,2 Mio. € im letzten Quartal
Cultur Spiral Manager - M1
6% auf Eigenumsatz (mind. 0,1 Mio. €/Q) und 0,25 % aus Spiralen
Historischer Umsatz kumuliert 0,2 Mio. € Spiral-Umsatz 0,1 Mio. € im letzten Quartal
Ab CUEC - C1 und CSM - M1 kann der Partner eine CU -Homepage und E-Mail Adressen erhalten. Online-Umsätze eigen akquirierter Portale werden dem Partner hinzu gerechnet.
Für je 1.000 € Umsatz erhält der CSM / CUEC eine Gratisaktie.
Ethik-Berater - EC2
5,5 % Umsatzanteil
Historischer Eigenumsatz 0,1 Mio. €
Ethik-Berater - EC1
5 % Umsatzanteil
Für je 1.000 € Eigen-Umsatz erhält der CSM eine Gratisaktie. Dieses gilt bis 49 % der Gesamtaktien der CU S.A. ausgegeben sind.
Aktiv-Status für alle Partner: ab 0,1 Mio. € Eigen-Umsatz /Jahr

Der LP2 erhält Gratis Aktien der drei Codigo Universo Gesellschaften

Der LP2 erhält mit Vertragsbeginn 10 kostenlose Namens-Aktien der Codigo Universo Invest Holding S.A / 10 Aktie der Hong Kong / 10 Aktien der Dublin . und wird damit Aktionär der Gesellschaften. Der LP2 ist als Aktionär Minderheitsgesellschafter und kann keine Geschäfte im Namen der Gesellschaften tätigen. Jedes Rechtsgeschäft bedarf der schriftlichen (E- Mail) Zustimmung des LP1 (oder der Gesellschaft für die das Rechtsgeschäft abgeschlossen werden soll) für seine Rechtsgültigkeit. Alle Rechtsgeschäfte sind auf den hierfür vom LP1 vorgegebenen Formularen der drei Gesellschaften oder der Fundacion Liedtke (für Sponsoring) vorzubereiten.

Ethik-System und Regeln

Das ethische Spiralnetwork Beratungs- und Beteiligungssystem ist der neuronalen Struktur des menschlichen Gehirns nachempfunden. Es soll auf natürlichem, selbstorganisierendem Weg das ethische Spiralnetwork entwickeln und zu mehr Kreativität wie Innovationskraft in der Bevölkerung und damit zur Evolution einer sich neu gestaltenden Welt beitragen. Das ethische Spiralnetwork ist urheberechtlich geschützt. Es werden hierfür keine Lizenzgebühren erhoben. Nachahmer anderer Vertriebe / Nutzer des ethischen Spiral-Beratungssystem sind willkommen, wenn sie ihren Vertrieb nach den Richtlinien des Ethischen Kapitalismus ausrichten.

Schulungen und Seminare sind für Partner kostenlos.

Mentoren - Zukunftsfond

Der Zukunftsfond wird eingerichtet, um Führungskräften als Mentoren nach ihrer aktiven Zeit ein permanentes Zusatzeinkommen aus den laufenden Umsätzen zu sichern. Auch jedes WPC Mitglied kann - für die Zeit seiner Mitgliedschaft - Mentor von Partnern werden, die es als Ethik Berater, Consultant, LP2 oder Spiralführungskraft (CSM) der Codigo Universo Holding .S.A.. Die CUI zahlt allen Mentoren bezogen auf ihre Umsätze (nach Eingang/Bezahlung durch die Kunden), die ihre Ethik-Berater, Consultants oder CSM für max. vier Generationen (horizontal, vertikal, gemischt) eine monatliche Mentoren Prämie vom Umsatz in Höhe von:

  1. Generation - 0,5‰
  2. Generation - 0,375‰
  3. Generation - 0,25‰
  4. Generation - 0,125‰

Der Umsatzanteil aus den vier Mentor-Generationen ist auf max. 1,25‰ limitiert.

Ein Ethik-Berater, Consultant oder Spiral-Manager kann immer nur einen Mentor haben.

Spiral-Manager (Führungskräfte)

Alle Umsätze innerhalb einer Culturspirale inklusive des Eigenumsatzes werden mit

  1. 1,0% Spiral-Manager Prämie M 4
  2. 0,75% Spiral-Manager Prämie M 3
  3. 0,5% Spiral-Manager Prämie M 2
  4. 0,25% Spiral-Manager Prämie M 1

Führungskräfte (Manager), die mehrere Spiralen aufbauen, erhalten auf alle ihre vertikalen up-down Spiralumsätze ihre Prämien. Zum Spiralumsatz zählen ausschließlich die „up-down“ Spiralumsätze. Nach top gehende und / oder horizontale Spiralen mit ihren Umsätzen, die sich auf gleicher Ebene oder höheren Spiralebenen befinden, zählen nicht zum Spiralumsatz der Führungskraft und werden im Einkommen nicht berücksichtigt. Diese werden im Mentoren-Zukunftsfond mit den Prozenten für Mentoren bis zur vierten Generation berücksichtigt. Die Manager-Prämie ist auf 1% des Umsatzes eines Spiral-Managers / oder Spirale limitiert. Die Gesamtprämie vom Umsatz für alle 4 Manager-Spiralen (M1-M4) ist auf max. 2,5% limitiert.

Vererbung

Im Todesfall gehen alle Ansprüche aus diesem Vertrag an die rechtlichen Erben über.

Evolution in den Spiralen

Ein Evolutionsanspruch auf einen Spiralen-Aufstieg entsteht, wenn die die Kriterien einer höheren Spirale /Ebene (n) erfüllt sind. Entwicklungen / Evolutionen in nächst höhere Spirale (n) werden nach schriftlicher Beantragung durch den Partner (z. B. per E-Mail) für das nächste Quartal umgesetzt so dass Neueinstufungen im drauffolgenden Quartal, in dem der Antrag angenommen wurde, umgesetzt werden.

Clearing ist die Verrechnung der Umsatzbeteiligung innerhalb der Spiralen.

Nichtabgabe von Forschungsergebnis-Garantien

Der LP1 wird alles was in seinen Möglichkeiten liegende tun, um die in den Umsetzung der Projekte - insbesondere die genannten Realisierungszeiträume für 1. das aimeim Zellverjüngungsprogramm und 2. das Gen Clean Gesundheitsprogramm - einzuhalten. Der LP1 kann aber nicht garantieren, dass die Forschung wie Umsetzung der Projekte Gen Clean Gesundheitsprogramm sowie des aimeim Zellverjüngungsprogramm zu den Ergebnissen führen, dass das aimeim und das Gen Clean Internetportal in den von ihm angegebenen Zeiträumen umgesetzt oder realisiert werden können.

Druck und Vervielfältigung der Geschäftsausstattung des LP2

Die Gestaltung von Prospekten, Briefpapier, Visitenkarten, Broschüren, Webseiten, Audio-Visuelle Beiträge (AV), Funk-, Presse-, Internet-, Film-Beiträgen mit den Logos des codigo universo, der Begriffe codigo universo, Globalpeace Campus und Globalpeace, aimeim, Genclean, Liedtke Museum und dem Namen Dieter Walter Liedtke übernimmt der LP1. Abweichungen oder Änderungen müssen von LP1 in jedem einzelnen Fall schriftlich genehmigt werden. Die Umsetzung oder Vervielfältigung der vom LP1 genehmigten Entwürfe veranlasst der LP2 auf eigene Rechnung für seine Geschäftsausstattung.

Vertraulichkeit

Der LP2 und seine Geschäftspartner haben über den Inhalt dieses Vertrages, des WPC-Systems und der als vertraulich eingestuften Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren. Das gilt insbesondere für Unterlagen, die als confidential / vertraulich / secrerto gekennzeichnet sind. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des LP1, die dem LP2 wie den WPC Mitgliedern bekannt werden. Diese Verpflichtung der Vertraulichkeit gilt ebenfalls für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für mindestens ein (1) Jahr.

Allgemeine Rechtsvorschriften bei Auseinandersetzungen

Alle sich aus dieser Vereinbarung oder in Bezug auf diesen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten oder Forderungen werden durch Schiedsverfahren und nicht vor Gericht beigelegt, es sei denn, es werden Forderungen vor einem Gericht für geringen Streitwert vor kleinen eingebracht, falls die Forderung dieses zulässt. Bei einem Schiedsverfahren werden keine Richter oder Schöffen hinzugezogen und die gerichtliche Prüfung des Schiedsspruches ist begrenzt. Ein Schiedsmann kann jedoch individuell den gleichen Schadenersatz oder eine gleiche Entschädigung aussprechen und er ist ebenso an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden wie ein Gericht. Der LP2 und der LP1 vereinbaren, dass alle Streitigkeiten individuell beigelegt werden und nicht als Klassen-, konsolidierte oder repräsentative Klage. Wenn eine Forderung aus irgendeinem Grund vor Gericht anstatt in einem Schiedsverfahren verhandelt wird, verzichten beide Parteien auf einen Schöffenprozess. Der LP2 und / oder der LP1 kann eine Klage ausschließlich auf individueller Grundlage und nicht als Klassen-, konsolidierte oder repräsentative Klage einreichen, welches auch für vorläufigen Rechtsschutz gilt. Sämtliche Versionen dieser Vereinbarung in anderen Sprachen werden aus praktischen Gründen zur Verfügung gestellt. Bei Konflikten gilt ausschließlich die spanische Fassung als Rechtsgrundlage.

Die Vertragsparteien sind unabhängige Unternehmer.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen im Rahmen der Erfüllung dieser Vereinbarung. Ein Versäumnis einer der beiden Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht der Partei auf ihr Recht dar, die Bestimmung nachfolgend durchzusetzen. Ein mit dem LP1 verbundenes Unternehmen kann dieser Vereinbarung als Partei beitreten und wird den LP2 in diesem Fall benachrichtigen. Das beitretende mit dem LP1 verbundene Unternehmen ist berechtigt, die von Ihnen gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte auszuüben. Jede LP1 Partei haftet jeweils einzeln für ihre eigenen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und haftet nicht gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen anderer LP1 Parteien. Keine Partei darf ihre Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, sei es denn Kraft Gesetzes, übertragen. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Einschränkungen ist die vorliegende Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsvorgänger und -nachfolger und Zessionare bindend, wirksam und durchsetzbar. Diese Vereinbarung tritt in Bezug auf den Vertragsgegenstand an die Stelle aller vorherigen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien und gewährt keiner anderen Person als den Parteien ein Recht oder einen Rechtsbehelf. Die Parteien stimmen der Nutzung von elektronischen Kommunikations-Mitteln die für Übermittlung von Mitteilungen in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu. Um Wirksamkeit zu erlangen, muss eine Mitteilung von einer Partei gemäß dieser Vereinbarung schriftlich erfolgen und übermittelt werden oder elektronisch bestätigt werden. Die offizielle Mail-Adresse des LP1 lautet wie folgend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sollte eine der Parteien eine E-Mail nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigen, muss eine postalische Nachricht erfolgen (per Einschreiben Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein oder per Fax).

Dauer und ordentliche Kündigung

Dieser Zusammenarbeit wird für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet vom Datum des Beitritts abgeschlossen; mit der Option auf weitere 10 Jahre.

Nach Ablauf der Zusammenarbeit verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um 1 Jahre, wenn er nicht durch eine der Parteien 12 Monate vor seinem Ablauf gekündigt wird.

Folgen der Beendigung des Vertrages

Nach Beendigung des Vertrages ist der LP2 nicht berechtigt, die vom LP1 im WPC gehandelten Produkte, Logos und Dienstleistungen weiter zu vertreiben oder mit Ihnen in der Öffentlichkeit aufzutreten. Wird der Vertrag - gleichgültig aus welchem Grunde - beendet, so darf der LP2 die Namen und Warenzeichen der Produkte und Dienstleistungen und allgemein das WPC nicht mehr nutzen. Er hat sämtliche ihm vom LP1 überlassenen Unterlagen, Prospekte, Broschüren, Preislisten etc. sowie von ihm gefertigte Fotokopien und alle anderen Dokumente in print oder elektronischer Form an den LP1 unverzüglich herauszugeben oder zu löschen und darf selbst hergestellte und auf den Lizenzgegenstand bezogene Broschüren usw. nicht mehr verwenden. Das gleiche gilt für alle vom LP1 bezogenen Ausstattungsgegenstände und sonstige im Eigentum des LP1 stehenden Gegenstände. Der LP2 hat ferner alle Zeichen, Logos, Beschriftungen und sonstige Kennzeichen aus seinem Unternehmen zu entfernen, die auf den LP1 oder die WPC oder ein anderes mit dem LP1 in Verbindung stehendes Unternehmen hinweisen.

Wettbewerbsverbot

Der LP2 verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages sich weder unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen zu beteiligen, Unternehmen zu erwerben oder zu errichten, noch für ein anderes Unternehmen in irgendeiner Form unmittelbar selbständig oder unselbständig tätig zu sein oder zu werden, das die Urheberrechte des LP1 und seiner Vertragspartner verletzt.

In Falle der Beendigung des Vertrages, gleich durch welchen Vertragspartner, ist dem LP2 -ohne Genehmigung des LP1- untersagt, innerhalb der Geltungsdauer der LP1 Urheberrechte (Urheberrechte des LP1 Anhang II der Vertragsbestandteil und dem Vertrag beigefügt ist) direkt oder indirekt wirtschaftlich zu nutzen.

Regelungen über Leistungen und Haftung des LP1

Für die Leistungen des LP1 an den LP2 findet im Übrigen das Abrechnungssystem des LP1 in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung, ohne dass es hierfür im Einzelfall einer besonderen Vereinbarung bedarf. Der LP1 haftet auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Schadensersatzansprüche (einschließlich Verschulden bei Vertragsverstößen) laut Gesetz nur, sofern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ihm vorliegt.

Höhere Gewalt

Der LP1 haftet nicht für ein Versäumnis oder eine Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die durch ein Ereignis oder einen Umstand verursacht werden, die der LP1 nicht zu vertreten hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Denial-of-Service Angriffe, Aufstand, Feuer, Überschwemmungen, Sturm, Explosionen, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus und Streiks etc..

Haftungsbeschränkungen

DER LP1 STELLT SEINE WERKE (WIE Z. B. KONZEPTE, KUNSTWERKE, SOFTWARE, BÜCHER, KATALOGE, ARCHITEKTUR-ENTWÜRFE, CURE-PROGRAMME, AIMEIM-ZELLVERJÜNGUNG, ETC.) WIE GESEHEN OHNE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG. DER LP1 HAFTET UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE WEDER FÜR DEN VERLUST VON DATEN, ENTGANGENEN GEWINNEN, KOSTEN FÜR ERSATZBESCHAFFUNGEN ODER SONSTIGEN BESONDEREN, BEILÄUFIGEN, FOLGE- ODER INDIREKTEN SCHÄDEN, NOCH FÜR VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ ODER VERTRAUENSSCHADENERSATZ, DER AUS DIESER ODER IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG ODER DEN INHALTEN DER THEORIEN, KONZEPTE UND SOFTWAREPROGRAMME ENTSTEHT, NOCH FÜR BILLIGKEITSRECHTLICHE RECHTSBEHELFE WIE GEWINNABSCHÖPFUNG ODER SONSTIGE RECHTSBEHELFE, WIRD JEGLICHE HAFTUNG DES LP1 AUF BEZAHLTE AUFTRÄGE UND DEN DARAUS RESULTIERENDEN ENTGELTEN BEGRENZT, DIE VOM LP1 FÜR DEN ZEITRAUM VON ZWÖLF MONATEN VOR GELTENDMACHUNG DER FORDERUNGEN GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG FÄLLIG UND ZAHLBAR SIND. INSBESONDERE SCHLIESST DER LP1 IN BEZUG AUF ALLE IN SEINEM AUFTRAG, IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN, SOFTWARE, INHALTE, WERKE ODER PRODUKTE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUSDRÜCKLICH UND STILLSCHWEIGEND AUS,EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE MARKTFÄHIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN VERWENDUNGSZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG DER URHEBERRECHTE. DER LP2 ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH EINVERSTANDEN, DASS DER LP1 NICHT SICHERSTELLEN KANN, DASS DURCH IHN EINGESTELLTE WERKE UND INHALTE DIE DARGESTELLTEN WIRKUNGEN ERZIELT WERDEN UND VOR DIEBSTAHL WIE MISSBRAUCH GESCHÜTZT SIND ODER DASS USER / KUNDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR INHALTE UND WERKE, DIE DER LP1 IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER WERKE UND INHALTE ZUR VERFÜGUNG STELLT, EINHALTEN. DER LP1 ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, DIE SICH AUS DEM AUSFALL EINES SYSTEMS ODER -VERFAHRENS ODER DER NICHTEINHALTUNG VON NUTZUNGSBEDINGUNGEN DURCH EINEN KUNDEN ERGIBT. DER LP1 VERWENDET ODER NUTZT KOMPLEXE SYSTEME UND VERFAHREN. DER LP1 BEMÜHT SICH DIESE SYSTEME UND VERFAHREN FEHLERFREI UND EFFIZIENT ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIESES KANN JEDOCH NICHT GARANTIERT WERDEN. DER LP1 GIBT KEINE GARANTIEN FUR DIE UMSETZUNG DER PROJEKTE AIMEIM ZELLVEJUNGUNG, GENCLEAN GESUNGDHEITSPROGRAMM UND GLOBALPEACE CAMPUS IMMOBILIEN. DER LP1 ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR: SOFTWARE-, FORSCHUNGS-, SYSTEM- UND / ODER INHALTS- DARSTELLUNGS- UND / ODER VERFAHRENSFEHLER, ODER NEBENWIRKUNGEN DER SOFTWAREANWENDUNGEN AIMEIM UND GENCLEAN, UNTERBRECHUNGEN, UNGENAUIGKEITEN, FEHLER ODER WARTE-, UND ANTWORTZEITEN SOWIE DIE NICHT- UMSETZUNG DER REALISATION VON CODIGO UNIVERSO PROJEKTEN.

Partneranteil-Ansprüche und Abrechnung

Der LP2 ist Gründungslizenzpartner und selbstständig. Er zahlt seine Steuern und Sozialabgaben selbst. Seine Umsatzansprüche aus seiner Tätigkeit als Ethik Berater/Consultant, Spiral Manager oder als Mentor entstehen aus den Nettoumsätzen, die den Kunden des LP2 durch die Codigo Universo Holding Invest S.A. in Rechnung gestellt und vom Kunden bezahlt worden sind mit der Einkommensberechnung aus dem aus dem Evolutionsplan. Etwaige Gutschriften werden gegen gerechnet. Die Abrechnung erfolgt bis zum 15. eines Monats für alle im Monat zuvor eingegangenen Zahlungen. Eventuell nachträglich vereinbarte Gutschriften oder Teilgutschriften werden nachträglich zum Ansatz gebracht und in der nächst folgenden Abrechnung verrechnet. Bei Teilzahlungen erfolgt die Abrechnung und Zahlung proportional/pro rata. Die Vertragspartner erhalten ihre Gewinnabrechnungen aus dem Verkauf von Immobilien nach der Notarisierung, Finanzierung und Bezahlung des Kaufvertrages der Immobilien monatlich nach dem Evolutionsplan.

Alle eventuell notwendigen behördlichen Genehmigungen und Anmeldungen für seine selbständige Beratungstätigkeit, sind an dem Wohnsitz von dem LP2 selbst Ein zu holen.

Ethik Regeln

Dem LP2 wurde das Partner-Modell als Ethik Berater/Consultant oder Führungskraft tätig zu werden erläutert. Dem LP2 ist bekannt, dass der Vertrag gekündigt werden kann, wenn er gegen diesen Vertrag verstößt und insbesondere übervorteilende und falsche Beratung von Interessenten, zukünftigen Partnern und Kunden durchführt.

Geltendes Recht

Für diese Vereinbarung und alle in Bezug auf diese Vereinbarung und das Programm zwischen LP2 und dem LP1 entstehenden Auseinandersetzungen gilt ausschließlich das Recht von Spanien. Als Gerichtsstandort ist Palma de Mallorca in Spanien vereinbart.

Mündliche Abreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformvorschrift. Mit Abschluss des Vertrages werden anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien gegenstandslos.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.