Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring und Werbung der gemeinnützigen Fundación Liedtke

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring und Werbung der gemeinnützigen Fundación Liedtke
Calle Olivera 35 ES-07157 Port d’Andratx Mallorca, Spanien CIF: ES G57012460
nachstehend STIFTUNG genannt
  1. Medien-Kontakt-Garantie
    Der Ethik-Sponsor nutzt sein Vorzugsrecht, Sponsorenpakete mit einem 1.000er Kontaktpreis von ca. 10,- Euro für mögliche Medien-Kundenkontakte zu schalten. Die Medienkontakte beinhalten Sponsoring-Werbung in allen Medien, die in redaktionellen Codigo Universo Berichten, in den Codigo Universo eigenen Medien sowie in Fremdmedien, Print, Internet, Radio und TV solange erscheinen bis die garantierten Medienkontakte für den Sponsor erreicht worden sind. Zu den möglichen Medienkontakten zählen auch Medien-Berichte und Anzeigen, in allen Medien, über den Codigo Universo oder über Dieter Liedtke Aktivitäten, die Codigo Universo- Projekte, die art open Kunstausstellungen und/oder/über mögliche Kontakte mit den Dieter Liedtke Codigo Universo Büchern, mit dem Social Network aimeim, mit dem Globalpeace Campus, mit dem Liedtke Museum in Spanien. Ebenfalls zählen zu den möglichen Medienkontakten und der Medienkontakt-Garantie in allen Medien: Kultur-Events sowie Medienberichte über Dieter Liedtke, das Liedtke Museum den Codigo Universo und codigo universo- und art open-Kunstausstellungen, den Globalpeace Campus, die TOE Die Theorie von Allem, die Kunstformel, die aimeim Zellverjüngung, die i = E = MC2 Formel in denen der Sponsor 1. nicht mit seinem Logo oder 2. per Foto(s) dargestellt oder 3. nicht namentlich erwähnt wird oder in dehnen er nicht durch die Sponsorenwerbung 1. bis 3. in Zusammenhang gebracht wird, die er aber als Sponsor für seine Werbung, in möglichst zeitlichen Zusammenhang, in diesen Medien selbst nutzen kann.

  2. Kontakt-Garantie für Sponsoren-Werbeanzeigen zum 1.000sender Kontaktpreis von 10,- Euro
    • Garantierte Medien-Kontaktzahl möglicher Kundenkontakte für Werbeanzeigen in allen Medien der Fundación Liedtke. Bei Nicht-Erreichen der möglichen garantierten Kundenkontakte wird die Vertragslaufzeit bis zum Erreichen der garantierten möglichen Medien-Kontakte verlängert oder es werden die geschalteten Anzeigen in weiteren Codigo Universo und Fundación Liedtke Medien (Print, Film, Internet) kostenlos geschaltet bis die garantierten möglichen Medienkontakte erreicht sind.

      1. Die gültige Preisliste für Sponsorenpakete und für Werbung vom 01.01.2015, die der Sponsor erhalten hat, sind Vertragsbestandteil und diesem Vertrag beigefügt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der STIFTUNG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vereinbarung. Diese gilt somit für alle derzeitigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, es sei denn, sie wird anderweitig ausdrücklich vereinbart.

      2. Der Sponsor oder das Unternehmen das Werbung in Codigo Universo Medien schalten will, nachstehend auch Auftraggeber genannt, bestellt das/die Sponsorenpaket/e oder Werbeleistung rechtsverbindlich. Alle Sonder-Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Kultursponsoringrechnung der STIFTUNG. Konkurrenzausschluss oder Exklusivität kann nicht gewährt werden.

      3. Die Mediengestaltung für Print-, TV-, Funk-, Mutimedia-, Film-, Events-, Seminarmedien des Sponsors unterliegt den Vorgaben oder der Genehmigung der STIFTUNG.

      4. Texte, Ton, Film und sonstige Multimedia-Beiträge die der Auftraggeber liefert, unterliegen der Genehmigung durch die STIFTUNG. Liefert der Auftraggeber seine Beiträge/Vorlagen nicht rechtzeitig ab, so ermächtigt er die STIFTUNG, den Inhalt nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit zusammenzustellen. Dieses geschieht in der Regel bis ca. 12 Wochen nach Eingang des Sponsoren-Auftrags, falls bis dahin die Beiträge bei der STIFTUNG nicht eingetroffen sind. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen. Für die Richtigkeit der gelieferten Beiträge sowie der Nutzungsrechte der Urheber für Beiträge und der sich aus diesen eventuell ergebenden Rechtsfolgen haftet der Auftraggeber. Logos, Bilder, Anschriften, Rufnummern, URLs, Links... und sonstige Beitragsänderungen sind der STIFTUNG unverzüglich mitzuteilen.

      5. Korrekturbeiträge werden nur auf besondere Bestellung geliefert. Gibt der Auftraggeber einen Korrekturbeitrag nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zur Erstellung unter Berücksichtigung des/der Korrektur(en) als erteilt.

      6. Die STIFTUNG bemüht sich, Ausstellungen, Medien und Waren zu den vereinbarten Terminen erscheinen zu lassen und / oder zu liefern, haftet jedoch nicht für die Einhaltung eines geplanten Erscheinungszeitpunktes.

      7. Die STIFTUNG ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn der Sponsor oder die Beiträge des Sponsors die ethischen, moralischen oder gesetzlichen Regeln verletzen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jedwede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen ohne Anspruch auf Schadensersatz.

      8. Für jeden Sponsor wird die STIFTUNG jeweils ein Belegexemplar als elektronische Ausgabe / PDF-Medium kostenlos zur Verfügung stellen. Ferner können Exemplare bei der STIFTUNG als Printausgabe mit 40% Rabatt, bestellt werden. Die Lieferung erfolgt nach dem Erscheinen der Printmedien zuzüglich der Versandgebühren.

      9. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an die STIFTUNG auf eines der von ihr angegebenen Bankverbindungen erfolgen.

      10. Zahlungen für Sponsoring und Werbung: Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Kultursponsoringrechnungen (Anzeigen, Werbung, Sponsoring, Fördereinträge in allen Print- und elektronischen Medien) ohne Abzug zahlbar.

      11. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

      12. Der Repräsentant ist Kunstsponsoringberater und selbständiger Unternehmer (Sponsoren- und Ethik-Berater) und kann keine bindenden Erklärungen im Namen der STIFTUNG abgeben.

      13. Sollten Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen durch neue wirksame Bestimmungen ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken. Absprachen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

      14. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Palma de Mallorca sowie das Spanische Recht als vereinbart. Sämtliche Versionen dieser Vereinbarung in anderen Sprachen werden aus praktischen Gründen zur Verfügung gestellt. Bei Konflikten gilt ausschließlich die spanische Fassung als Rechtsgrundlage.

Port d’Andratx, 01.11.2016