Immobilien Grundbucheintragung
Immobilien Grundsteuern sind auf den Grundstucksanteil der Immobilie zu entrichten.
Nach Baufertigstellung ist die Grundstückimmobiliensteuer Anteilig und die als Eigentum eingetragene Immobilie nach dem Anteil der Eigentumsimmobilie im Verhältnis zur Gesamtimmobilie zu entrichten.
Hierzu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.